Die Parlamentarische Versammlung legt ihre eigene Tagesordnung fest und erörtert aktuelle politische Themen, versucht gesellschaftliche Probleme zu lösen und geht darüber hinaus auf Fragen zur internationalen Politik ein. Ihre Konsultationen sind notwendig und richtungsweisend für die Arbeit des Ministerkomitees sowie für die zwischenstaatlichen Arbeitsbereiche des Strassburger Europarats. Die Parlamentarische Versammlung beeinflusst Regierungen, indem die Abgeordneten die Vorschläge der Versammlung an ihre nationalen Parlamente weiterreichen können.
Die historischen Entwicklungen in Osteuropa Ende der Achtziger Jahre gaben der Versammlung die Möglichkeit, zur Integration dieser Nationen in den Kreis der europäischen Demokratien beizutragen und zur parlamentarischen Kooperation zwischen allen europäischen Ländern zu ermutigen. Somit ist es der Versammlung möglich, ein größeres Europa ohne starre Grenzen zu entwickeln. Beispielsweise ermöglichte der sog. Sondergaststatus, den die Versammlung 1989 einrichtete, den parlamentarischen Abgeordneten aus den jungen Demokratien Osteuropas, an den Plenar- sowie den Ausschusssitzungen teilzunehmen. Die damit entstandenen Kontakte und der erfolgte Meinungsaustausch trugen dazu bei, die demokratischen Prozesse in diesen Nationen zu forcieren und ihren Beitritt zum Europarat realisierbar zu machen.
Die Parlamentarische Versammlung - Struktur und Organisation
Die 315 Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung sowie ihre 315 Stellvertreter werden von den europäischen Länderparlamenten gewählt oder benannt. Die Anzahl der Vertreter der Mitgliedsstaaten (zw. 2 u. 18) ist abhängig von der jew. Einwohnerzahl. Die Kräfteverhältnisse der politischen Parteien in der Versammlung sind denen in den nationalen Parlamenten angepasst.
In der Parlamentarischen Versammlung sind fünf Fraktionen vorzufinden:
• UEL- Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken
• SOC- Sozialdemokratische Fraktion
• EDG- die Europäische Demokratische Fraktion
• Allianz der Liberalen
• ALDE- Demokraten für Europa
• EPP/CD- die Fraktion der Europäischen Volkspartei
Es gibt auch einige Abgeordnete, die keiner Fraktion angehörig sind (Fraktionslose).
Die Parlamentarischen Versammlung führt quartalsweise (vier Mal pro Jahr) jew. einwöchige, öffentliche Plenarsitzungen im Großen Sitzungssaal des Europa-Palais durch.
Die Versammlung wählt einen Präsidenten, in der Regel für eine Amtszeit von maximal einem Jahr. Im Präsidium der Versammlung sind:
• der Präsident
• die Vizepräsidenten
• die Fraktionsvorsitzenden
Die Versammlung wählt weiterhin folgende Funktionsträger:
• den Generalsekretär des Europarates
• den Stellvertretenden Generalsekretär
• den Generalsekretär der Parlamentarischen Versammlung
• die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und den Menschenrechtskommissar des Europarates
Die wichtigsten Tätigkeiten der Versammlung werden durch folgende Fachausschüsse umgesetzt:
• Politischer Ausschuss
• Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, kommunale und regionale Angelegenheiten
• Ständiger Ausschuss
• Ausschuss für Recht und Menschenrechte
• Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung
• Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung
• Gemischter Ausschuss
• Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
• Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen
• Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (auch 'Monitoring-Ausschuss' genannt)
• Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie
• Ausschuss für die Geschäftsordnung und Immunitäten
Europarat und Monitoring-Ausschuss
Nach Beitritt eines Landes zum Europarat überwacht die Parlamentarische Versammlung, ob die Verpflichtungen des neuen Mitgliedstaates erfüllt werden. Hierzu wurde der sog. Monitoring-Ausschuss geschaffen. Jährlich einmal legt der Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung einen Bericht über seine Arbeit vor.
Bei jeder Sitzung können Beiträge über internationale Ereignisse oder ganz allgemeine Angelegenheiten mit europaweiter Bedeutung debattiert werden. Wichtige Persönlichkeiten leisteten hierzu in der Vergangenheit bereits ihren Beitrag. Die Parlamentarische Versammlung stellt darüber hinaus ein Forum für weitere internationale Organisationen. Beispielsweise OECD, Europäische Weltraumagentur, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBWE). Die sog. NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) sind involviert als Beobachter und leisten ihren Beitrag zu relevanten, von der Parlamentarische Versammlung durchgeführten Veranstaltungen.
Der Europarat setzt sich für Menschenrechte ein
Insbesondere ist die Versammlung bei der Wahrung der Menschenrechte aktiv. In der Vergangenheit nahm sie zu folgenden Punkten Entschließungen an:
Bildung des Internationalen Gerichtshofes, Kinderrechte, Minderheitenrechte, Kriegsverbrechen beschäftigt - weiterhin mit Lebensbedingungen von Lesben und Schwulen, Aids und Menschenrechten, Schutz von Asylsuchenden, Menschenhandel bzw. Formen der sexuellen Ausbeutung. Die Parlamentarische Versammlung beinflusste bereits viele wichtige Übereinkommen, Konventionen, Entschließungen und Empfehlungen des Ministerkomitees. Beispielsweise gab sie Beiträge zur Europäischen Konvention zur Verhütung unmenschlicher Behandlung und von Folter, zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten oder zum Schutz nationaler Minderheiten ab.
Parlamentarischen Versammlung - die Erfolge
Seit 1989 ist die Parlamentarische Versammlung im Riskomanagement in Europa involviert. Die Ergebnisse von Begehungen vor Ort und kontinuierlichen Gesprächen mit den jew. betroffenen Ländern waren oftmals Auslöser für wichtige Beiträge in der Versammlung. Diese Erfolge haben die politische Rolle des Europarats noch bedeutender gemacht. Die von der Versammlung verfassten Empfehlungen und Beiträge stellen für das Ministerkomitee, die Länderparlamente, die Regierungen sowie die Parteien relevante Orientierungshilfen dar. Durch die Initiativen der Versammlung sind darüber hinaus viele internationale Verträge und weitere Rechtsinstrumente geschaffen worden - diese stellen die Grundlage für ein funktionierendes europäisches Recht dar. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Europäische Menschenrechtskonvention, die seit 1950 zur Zeichnung aufgelegt wurde. Der Parlamentarischen Versammlung werden auch zur Stellungnahme Konventionsentwürfe vorgelegt, bevor diese dann durch das Ministerkomitee angenommen werden. Die Parlamentarischen Versammlung hält kontinuierlich öffentliche parlamentarische Anhörungen sowie Konferenzen ab, beispielsweise zu relevanten Themen wie Einwanderung, Intoleranz, Gewalt, Umwelt, Bioethik oder Drogen. Diese Anhörungen finden im Rahmen eines Dialoges zwischen Fachleuten und Parlamentariern statt.