Seit dem 1. November 2017 müssen Autofahrer in Straßburg bei hohen Umweltbelastungen eine neue Umweltplakette/Vignette mitführen. Nachdem in anderen Großstädten wie Paris, Lille und Lyon die Umweltplakette schon länger gilt, zieht nun auch Straßburg nach. Bestimmte Fahrzeuge sind zu ausgewählten Zeitpunkten von einem Fahrverbot bedroht, andere dürfen auch bei hohen Belastungen im Stadtgebiet unterwegs sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Umweltplakette „Crit’Air“, die Einteilung und eventuelle Bußgelder.
Auf den Straßen von Straßburg könnte es künftig in den Wintermonaten etwas ruhiger zugehen. Bildquelle: Hadrian – 784886278 / Shutterstock.com
In Frankreich wurden die ersten Umweltzonen Mitte 2016 geschaffen. Aufgrund der erhöhten Belastung durch Stickoxide und Feinstaub in der Luft wurden zunächst einige Ballungsräume als Umweltzone deklariert, in denen das Fahren nur noch mit einer Umweltplakette, der Crit’Air Vignette, erlaubt ist. Einige Fahrzeuge sind sogar gänzlich ausgeschlossen. Die ersten Umweltzonen, die in Frankreich geschaffen wurden, liegen in:
• Paris,
• Lyon,
• Lille,
• Grenoble,
• Dem Arve-Tal und nun auch
• Straßburg.
Für den Großraum Straßburg wurde nun also auch eine Umweltzone geschaffen. Die Regelungen gelten seit dem 1. November 2017, so dass für den nächsten Aufenthalt die Anschaffung einer Plakette eingeplant werden sollte – sofern Sie Straßburg mit dem Auto besuchen. Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Da sich diese allerdings in einem Rahmen von 65 bis 135 Euro bewegen, ist hier nicht unbedingt die Aufnahme eines Kleinkredites nötig. Allerdings sind das unnötige Kosten, die sich vermeiden lassen.
Die neue Umweltplakette – die Crit’Air Vignette
Innerhalb Frankreichs wurden 2017 18 Umweltzonen eingerichtet, die gänzlich oder bei Erreichen einer Belastungsgrenze nur mit bestimmten Crit’Air Vignetten befahrbar sind. Dafür sind sechs unterschiedliche Plaketten erhältlich, die nach der Umweltbelastung eingeteilt sind. Die Fahrzeuge werden nach Kraftfahrzeugart, Abgaswerten sowie der Erstzulassung kategorisiert und durch die an der Frontscheibe platzierten Plakette unterschieden. Die Kategorien sehen wie folgt aus:
Kategorie | Zugelassene PKW unter 3,5 t | LKW und andere Fahrzeuge über 3,5 t | Motorräder |
0 | · Emissionsfreie Fahrzeuge; Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb | · Emissionsfreie Fahrzeuge; Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb | · Emissionsfreie Fahrzeuge; Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb |
1 | · Fahrzeuge mit Erd- und Autogasantrieb · Hybridfahrzeuge · PKW mit der Abgasnorm EURO 5 und 6 oder einer Erstzulassung ab Januar 2011 | · Fahrzeuge mit Erd- und Autogasantrieb · Hybridfahrzeuge · LKW mit EURO 6 oder einer Erstzulassung ab Januar 2014 | · Fahrzeuge mit Erd- und Autogasantrieb · Hybridfahrzeuge · Motorräder mit EURO 4 oder einer Erstzulassung ab Januar 2017 |
2 | · Benziner mit EURO 4 oder einer Erstzulassung ab Januar 2006 · Diesel mit EURO 5 und 6 oder einer Erstzulassung ab Januar 2011 | · Benziner mit EURO 5 oder einer Erstzulassung ab Oktober 2009 · Diesel mit EURO 6 oder einer Erstzulassung aber Januar 2014 | · Mit EURO 3 oder einer Erstzulassung ab Januar 2007
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3 | · Benziner mit EURO 2 und 3 oder einer Erstzulassung ab Januar 1997 · Diesel mit EURO 4 oder Erstzulassung ab Januar 2006 | · Benziner mit EURO 3 und 4 oder einer Erstzulassung ab Oktober 2001 · Diesel mit EURO 5 oder Erstzulassung ab Oktober 2009 | · Mit EURO 2 oder einer Erstzulassung ab Januar 2004 |
4 | · Diesel mit EURO 3 oder Erstzulassung ab Januar 2001 | · Diesel mit EURO 4 oder einer Erstzulassung ab Oktober 2006 | · Ohne EURO-Norm, Erstzulassung ab Juni 2000 |
5 | · Diesel mit EURO 2 oder Erstzulassung ab Januar 1997 | · Diesel mit EURO 3 oder Erstzulassung ab Oktober 2001 | – |
Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, gibt es Fahrzeuge, die in keine der sechs Kategorien fallen, so dass folgende Fahrzeuge keine Crit’Air Vignette erhalten:
• PKW mit der EURO-Norm 1 oder ohne EURO-Norm
• PKW mit einer Erstzulassung vor 1997 (vor dem 1.10.1997 für leichte Nutzfahrzeuge)
• LKW und Busse mit EURO-Norm 1, 2 oder ohne EURO-Norm
• LKW und Busse mit einer Erstzulassung vor dem 1.10.2001
• Motorräder ohne EURO-Norm und einer Erstzulassung vor dem 1.6.2000
Ausnahmen und Umrüstungen
Für ausländische Fahrzeuge gibt es keine Ausnahmen, daher sollten Sie sich frühzeitig mit der Umweltplakette befassen, wenn Sie Straßburg einen Besuch mit dem Auto abstatten möchten. Alternativ kann man sich natürlich auch an eine Autovermietung in Straßburg wenden. Ausnahmen gibt es indes selbstredend für Fahrzeuge aus dem öffentlichen Dienst, also Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte etc., aber auch für Fahrzeuge mit einem Parkausweis für Behinderte. Dieser ist für ganz Europa einheitlich und ebenfalls an der Windschutzscheibe angebracht, so dass in diesem Fall keine Umweltplakette nötig ist.
Des Weiteren werden Ausnahmen für ältere Fahrzeuge gewährt, die umgerüstet werden. Erfüllen sie nach der Umrüstung die Standards für den Schadstoffausstoß, erhalten sie ebenfalls eine Crit’Air Vignette. Für Oldtimer kann indes eine Ausnahmeregelung bei der entsprechenden Kommune beantragt werden. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn Straßburg bzw. eine andere Umweltzone Wohnsitz ist.
Wann gilt das Fahrverbot?
In Frankreich gibt es im Zusammenhang mit der Crit’Air Vignette zwei verschiedene Umweltzonen:
• ZPR (Zones à Circulation Restreinte): dauerhafte Verkehrseinschränkungszone
• ZPA (Zones de Protection de l’air): wetterbedingte Luftschutzzone
Während in einer ZPR der Verkehr durchgängig eingeschränkt ist und dementsprechend Fahrverbote immer gelten, sind in den ZPA, den Luftschutzzonen, Autofahrer nur dann eingeschränkt, wenn bestimmte Belastungen überschritten werden. Für Straßburg müssen dafür 80 µg/m³ Feinstaub für fünf Tage überschritten werden.
Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen bei Eintreten dieses Szenarios nicht innerhalb Straßburgs und den dazugehörigen Gemeinden unterwegs sein. Probleme mit der Luftqualität treten in Straßburg vor allem in den Wintermonaten auf. Ist die Belastung besonders hoch, können auch Fahrzeuge der Kategorie drei, vier und fünf mit einem Fahrverbot belegt werden. Die Fahrverbote gelten, soweit nicht anders kommuniziert, von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Fehlt eine Umweltplakette oder ist die falsche Crit’Air Vignette an einem Fahrzeug angebracht, werden Bußgelder fällig, die sich logischerweise erhöhen, wenn sie nicht fristgerecht bezahlt werden.
• PKW und Motorräder: 68 Euro, 180 Euro nach 45 Tagen
• LKW und Busse: 135 Euro, 375 Euro nach 45 Tagen
Diese Sätze gelten auch für Ausländer, so dass Sie sich lieber um eine Umweltplakette kümmern. Die Plaketten sind auf www.crit-air.fr/de oder auf www.certificat-air.gouv.fr/de/ erhältlich. Die Kosten sind mit nicht einmal fünf Euro dabei sehr überschaubar.
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