Europarat Strassburg und KGRE (Kongress der Gemeinden und Regionen Europas)
Die Regional- und Kommunaldemokratie stellt für den Europarat Strassburg ein relevantes Thema dar. Die Regional- und Kommunaldemokratie beinflusst das Leben eines jeden Einzelnen im kleineren nachbarschaftlichen Gefüge und ist gleich bedeutend wie das bundesweite Zusammenleben der Nation. Mit Hilfe der Selbstverwaltung der Kommunen können die einzelnen Bedürfnisse der Menschen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land optimal berücksichtigt werden.
Im Europarat sind seit bereits 1957 die kommunalen Gebietskörperschaften vertreten. Mittlerweile reicht ihre Kooperation über den ganzen europäischen Kontinent von Norwegen bis zum Balkan, von Island bis zu den ehemaligen GUS-Staaten.
Europarat Strassburg - der Kongress
Der KGRE stellt ein beratendes Organ dar und wurde im Jahr 1994 vom Europarat als Nachfolgeeinrichtung der ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas gegründet. Dieser ist heute tätig auf der Grundlage der sog. statutarischen Entschließung des Ministerkomitees. Der Kongress (Kon.) ist die Vertretung der Regionen und Gemeinden im Europarat - er bietet Kommunalpolitikern ein Diskussionsforum, wo wichtige die Kommunen betreffende Themen erörtert werden sollen. Darüber hinaus stellt der Kongress das Verbindungsglied zu den Regierungen dar.
Der Kongress erteilt an das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats Ratschläge und Empfehlungen bzgl. der Regional- und Gemeindepolitik.
Der Kongress kooperiert mit internationalen und nationalen Einrichtungen, welche die Regional- und Kommunalbehörden vertreten.
Der Kongress organisiert öffentliche Konferenzen und Anhörungen, um die Bevölkerung in eine bürgernahe und lebendige Demokratie zu integrieren.
Der Kongress verfasst kontinuierlich Berichte über die Verfassung der Regional- und Kommunaldemokratie in den Mitgliedsländern und bei den Beitrittskandidaten und überwacht die Realisierung der Grundsätze der Europäischen Charta für Kommunale Selbstverwaltung.
Der Kongress hilft den neuen Mitgliedsländern in ihren Bemühungen bzgl. der Umsetzung einer gelebten regionalen und kommunalen Selbstverwaltung.
Durch die Gründung von neuen europäischen Ländern mit oftmals unterschiedlichem wirtschaftlichen und politischen Hintergrund wurde es zunehmend wichtig, eine Neubewertung der Zielsetzungen des Kongresses auszuarbeiten:
Europarat Strassburg – neue Zielsetzungen des Kongress
- die Schaffung funktionierender regionaler und kommunaler Regierungsstrukturen in allen Europarats-Ländern, insbesondere in den neuen Mitgliedsländern
- die Unterstützung zur Verbesserung der demokratischen Beteiligung der Menschen an der Regional- und Kommunaldemokratie
- die Miteinbringung der Regional- und Kommunalpolitik bei der Planung und Umsetzung der europäischen Politik
- die Unterstützung der regionalen, aber auch grenzüberschreitenden Kooperationen bzgl. Toleranz, Frieden und Förderung von nachhaltigen Massnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Regionen für zukünftige Generationen
- die Überwachung und Unterstützung der Regional- und Kommunaldemokratie in den Mitgliedsländern und bei den Beitrittskandidaten
- die Überwachung von Landtags-, Gemeinderats- oder Kantonswahlen in Staaten, die dies beantragen
Europarat Strassburg – die Kammern des Kongress
Zwei Kammern, die Kammer der Regionen sowie die Kammer der Gemeinden bilden den Kongress des Europarats in Strassburg. Die Versammlung der zwei Kammern wird aus 315 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern gebildet. Diese stellen alle gewählte Vertreter dar, aus der einen oder anderen der ca. 200.000 regionalen oder kommunalen Gebietskörperschaften der Länder, die zum Europarat gehören. Der Kongress wählt im Wechsel aus einer der zwei Kammern seinen Präsidenten für zwei ordentliche Sitzungen. Einmal im Jahr tritt der Kongress in Strassburg zusammen. Vertreter offiziell anerkannter Einrichtungen in Europa und einiger Nichtmitgliedsländer können als Beobachter oder Gäste teilnehmen. Ein ständiger Ausschuss, in dem jede Landesdelegation vertreten ist, gewährleistet im Rahmen von in Strassburg stattfindenden Frühjahr- und Herbstssitzungen mit den einzelnen Sonderausschüssen die Fortführung und Umsetzung der Arbeit zwischen den Plenarsitzungen. Der Kongress ist tätig im Rahmen von vier sog. statutarischen Ausschüssen:
- im Rahmen des Ausschusses für sozialen Zusammenhalt, verantwortlich für Problemlösungen der Beschäftigung, der Gleichstellung von Frau und Mann, etc.
- im Auftrag des Ausschusses für Erziehung und Kultur, verantwortlich für Jugend, Sport, Medien sowie Kommunikation
- zusätzlich ist in der Kammer der Regionen eine spezielle Arbeitsgruppe für Regionen tätig, die gesetzgebende Gewalt besitzen
- im Namen des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, verantwortlich für Umweltfragen sowie Städte- und Raumplanung
- im Rahmen des Ausschusses für institutionelle Problemlösungen - dieser ist für die Erstellung von Berichten über den Fortschritt der Regional- und Kommunaldemokratie verantwortlich. Zur Unterstützung steht diesem ein unabhängiges Expertenteam zur Seite
Der Exekutivsekretär des Kongresses ist verantwortlich für ca. 40 Beamten des Sekretariats und das Budget.
Europarat Strassburg – konkrete Massnahmen des Kongresses
ENTO (European Network of Training Organizations):
Im ENTO finden die ost- und mitteleuropäischen Länder qualifizierte Unterstützung und Ausbildung im Management und in technischen Bereichen. Das Network dient der Kontaktbildung zwischen den Ausbildungszentren der Regional- und Kommunalbehörden der einzelnen Staaten und unterstützt auf diese Weise deren Kooperation.
Lokale Demokratie (ALD):
Diese wurde als Bestandteil des Friedensprozesses im Jahr 1993 im ehemaligen Jugoslawien eingeführt. Sie knüpft Kontakte und bildet Partnerschaften von Gemeinden dieser Region mit anderen europäischen Gemeinden.
Die Zielsetzungen einer lokalen Demokratie sind die folgenden:
• Wahrung der Demokratie
• die grenzüberschreitende Kooperationen
• der Dialog zwischen den unterschiedlichen Kulturen
• die Achtung der Menschenrechte
Förderung des Stabilitätspakts für Südosteuropa
Der Kongress soll die Gemeindedemokratie und die grenzüberschreitende Kooperation in Südosteuropa stärken. Zur Umsetzung wurde von Strassburg ausgehend eine Task-Force-Gruppe von Regional- und Kommunalpolitikern aus dieser Region damit beauftragt, die Tätigkeiten zu beobachten, die im Rahmen des Stabilitätspakts erfolgen. Nachstehende Projekte werden gefördert:
- die Weiterentwicklung des Netzes der Regional- und Kommunalverbände Südosteuropas (sog. NALAS-Netz)
- die Durchführung des jährlichen Forums der Regionen und Städte Südosteuropas
- die Verfassung einer politischen Deklaration über die grenzüberschreitende Kooperation zwischen den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in Südosteuropa
- die Erstellung einer interaktiven Datenbank der Partnerschaften mit Regionen und Städten Südosteuropas
Europarat Strassburg – weitere Massnahmen
Die Europäische Charta für kommunale Selbstverwaltung hebt insbesondere die Relevanz der kommunalen Selbstverwaltung für die Demokratie hervor. Die noch jungen Demokratien können hier wichtige Punkte für ihre Rechtsreformen übernehmen. Einige Länder haben bereits die Grundsätze der Charta in ihre Verfassung integriert. Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Gebietskörperschaften akzeptieren das Recht der Regional- und Kommunalbehörden, in Bereichen des Umweltschutzes und der öffentlichen Dienstleistungen grenzüberschreitend zu kooperieren. Der Europäische Beschluss über die Beteiligung von Ausländern an der Kommunalpolitik stellt den Grundsatz der Gewährung politischer und ziviler Rechte inklusive des Wahlrechts für ansässige Ausländer auf. Die Europäische Charta für Minderheiten- und Regionalsprachen setzt sich zum Ziel, die Minderheiten- und Regionalsprachen als einen wichtigen Bestandteil des europäischen Kulturerbes Europas zu schützen und deren Gebrauch im Bereich der Schulen, des Rechts, des öffentlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens sowie der Medien auszuweiten. Gemäss der Europäischen Landschafts-Charta ist es Pflicht der öffentlichen Hand, auf internationaler sowie Bundes-, Landes-, Gemeindeebene durch politische Maßnahmen, den Schutz u. die raumplanerische Entwicklung der europäischen Landschaft in Europa zu sichern. Bei der Charta über die Integration der Jugendlichen am Kommunalleben geht es um die verstärkte Einbindung von jungen Menschen in das lokale und regionale Geschehen und um ihre aktive Teilnahme an die sie betreffenden Entschlüsse.