Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Kontakt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France
Telefon 00 33 (0) 388 4120 18
Telefax 0033 (0) 388 4127 30
Anfragen, Kontakt via e-Mail Formular

 

 

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – eine Definition

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte handelt es sich um den in Strassburg ansässigen, internationalen Gerichtshof. Hat ein Staat der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zugestimmt, darf er einen Richter stellen. Im Moment sind es insgesamt 452 Richter. Sie sind nur dem Gerichtshof gegenüber verpflichtet, d.h. sie vertreten nicht ihren Staat. Eine Kanzlei hilft dem Gerichtshof bei der Bearbeitung von Beschwerden. Diese setzt sich hauptsächlich aus Juristen der einzelnen Mitgliedsländern zusammen, sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeitern. Diese Juristen sind völlig unabhängig und stehen in keiner Beziehung zu den Staaten beziehungsweise der Beschwerdeführer.

 

Europäische Menschenrechtskonvention – was ist das genau?

Man kann die Europäische Menschenrechtskonvention als einen internationalen Vertrag bezeichnen. Dieser darf nur von Staaten gezeichnet werden, die Mitglied des Europarates sind. Der Vertrag stellt eine Liste von Rechten und Sicherheiten dar, die die Staaten einhalten müssen. Diese Konvention wird vom Gerichtshof eingerichtet. Ausserdem legt er fest, welche Funktionen sie zu erfüllen hat.


Wie kann sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen?

Bei seinen Entscheidungen beruft sich der Gerichtshof auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei liegt es an dem Gerichtshof, die Einhaltung der Rechte und Sicherheiten, die in der Konvention festgelegt wurden, in den teilnehmenden Staaten zu überprüfen beziehungsweise sicherzustellen. Durch die Prüfung von Beschwerden, die manchmal von Einzelpersonen, ab und zu aber auch von Staaten kommen, wird der Gerichtshof dieser Aufgabe gerecht. Wird festgestellt, dass gegen einen oder mehrere Paragraphen verstossen wurde, kommt es zu einem Urteil. Es ist verbindlich und der beteiligte Staat (die beteiligten Staaten) müssen sich daran halten.


Wann kann ein Bürger eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen?

Sind Sie in Ihren Augen Opfer einer Verletzung der Rechte und Sicherheiten, können Sie Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Dabei ist wichtig, dass die Verletzung des Rechts von einem Staat begangen wurde, der die Konvention ratifiziert hat.

Welche Rechte werden durch die Konvention und ihre Protokolle geschützt?

Es sind vor allem nachfolgende Rechte geschützt:

- Recht auf ein gerechtes Gerichtsverfahren, gleichwohl ob es sich um einen zivil- oder strafrechtlichen Prozess handelt

- das Recht auf Leben

- Meinungsfreiheit

- Wahlrecht (sowohl aktiv als auch passiv)

- Recht auf die Achtung des Familien- und Privatlebens

- Gedanken-, Religions-, und Gewissensfreiheit

- Eigentumsschutz

- Recht auf eine wirksame Beschwerde

 

Was ist durch die Konvention und ihre Protokolle verboten?

Insbesondere sind nachfolgende Verletzungen der Menschenrechte untersagt:

- unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

- Folter

- Todesstrafe

- Ausweisung von Ausländern im Kollektiv

- Ausweisung Angehöriger des eigenen Staates beziehungsweise die Verweigerung deren Enreise

- gegen die Rechte und Sicherheiten der Konvention verstossende Diskriminierung

- willkürlicher und rechtswidriger Entzug der Freiheit


Gibt es Bedingungen, die bei der Einreichung einer Beschwerde beachtet werden müssen?

Sie müssen nicht unbedingt Staatsangehöriger eines Staates sein, der an die Konvention gebunden ist. Die Verletzung der Rechte und Sicherheiten muss jedoch in einem Bereich begangen worden sein, für den einer der Staaten zuständig ist. Normalerweise heißt das, dass die Rechtsverletzung innerhalb eines Staatsgebietes begangen wurde. Eine weitere Bedingung ist, dass Sie entweder eine Privatperson oder aber eine juristische Person (in etwa eine Gesellschaft oder ein Unternehmen) sein müssen. Sie persönlich müssen das Opfer der Rechtsabweichung sein, und zwar unmittelbar. Somit ist es nicht gestattet, sich über eine Ihnen ungerecht erscheinende Maßnahme oder ein unfair wirkendes Gesetz in einer allgemeinen Klage zu beschwerden. Überdies ist es nicht möglich, für andere Menschen Klage einzureichen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn sie kein offizieller Repräsentant dieser Person sind.


Gibt es Prozesse, die zuvor vor innerstaatlichen Gerichten beachtet werden müssen?

Die Antwort auf diese Frage lautet ja. Zunächst müssen alle Rechtsmittel auf nationaler Ebene angewandt und durchlaufen werden, die für die Lösung des Problems in Frage kommen könnten. Normalerweise bedeutet dies eine Klage vor dem für den Fall zuständigen Gericht, der eine oder mehrere Berufungen folgen können. So kann der Fall bis vor den Obersten Gerichtshof oder aber das Verfassungsgericht kommen. Überdies ist es nicht ausreichend, nur diese Rechtsmittel zu benutzen. Ihre Beschwerde (beziehungsweise den Grund der Beschwerde nach einer Verletzung der Konvention) müssen Sie auch wirklich eingereicht haben. Hat die oberste staatliche Instanz eine Entscheidung gefällt, haben Sie sich in einem Zeitraum von sechs Monaten nach der letzten Verkündung des Urteils an den Gerichtshof zu wenden. Wird dieser Zeitrahmen nicht befolgt, ist es dem Gericht nicht möglich, die Beschwerde anzunehmen und zu prüfen.

Beschwerden ! - gegen wen können diese eingelegt werden?

Grundsätzlich kann man Beschwerde gegen einen beziehungsweise mehrere Staaten einlegen,. Angeklagt können alle Staaten werden, die sich Ihrer Meinung nach, nicht an die Konventionen gehalten haben. Eine Verletzung der Rechte und Sicherheiten kann zum Beispiel eine Handlung oder Unterlassung darstellen, von der Sie betroffen waren. Wollen Sie sich nun über diese Handlung oder Unterlassung beschweren, so muss diese von einer (oder mehreren) öffentlichen Institution begangen worden sein. Dies kann zum Beispiel ein Gerichtshof oder eine Verwaltungsbehörde des angeklagten Staates sein. Dagegen akzeptiert der Gerichtshof keine Beschwerden gegen Einzelpersonen oder private Organisatoren, wie etwa ein kommerzielles Unternehmen.

 

Beschwerde - Inhalte

Vorausgesetzt ist, dass sich die Beschwerde auf einen in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Paragrafen bezieht. Dabei sind Verletzungen des Rechts weitreichend und vielfältig: Folter und Misshandlung von Gefangenen; die Legalität von Festnahmen; Mängel bei zivil- oder strafrechtlichen Prozessen; Diskriminierung / Verhinderung der Ausübung eines garantierten Rechts; Recht auf die Achtung von Privatsphäre, Wohnung, sowie Korrespondenz; Behinderungen bei der Meinungsäußerung, bei dem Weitergeben bzw. Empfangen von Informationen; die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit; Abschiebung und Auslieferung; Beschlagnahmung von Eigentum oder Enteignung. Es kann nicht etwa gegen Rechtsverletzungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Beschwerde eingelegt werden, sondern nur gegen die Verletzung eines oder mehrerer Rechte, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.

 

Wie kann man sich an den Gerichtshof wenden?

Dies kann durch einen Brief an den Gerichtshof erfolgen, der Details Ihrer Beschwerde enthält. Dazu gibt es spezielle Formulare, die auch direkt an den Gerichtshof gesendet werden können. Die Adresse lautet:

An den Kanzler Note
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Europarat

F-67075 STRASBOURG CEDEX

Eine Möglichkeit ist es, den Brief in einer der Amtssprachen des Gerichtshofs (Englisch und Französisch) zu verfassen, eine andere, ihn in der Amtssprache des Staates, der die Konvention ratifiziert hat, zu schreiben. Bei einer Beschwerde, die via Fax eingeht, ist es Vorschrift, dass eine Kopie per Post folgt. Es hat keinen Zweck, Ihre Beschwerde persönlich in Strassburg abzugeben. Dort erhalten sie weder rechtliche Auskünfte, noch wird Ihr Fall rascher bearbeitet. Falls nötig wird die Kanzlei weitere Informationen, Erläuterungen oder Unterlagen anfordern. Das Beschwerdeformular sollte gewissenhaft und gut lesbar ausgefüllt sein und so schnell wie möglich an die Kanzlei zurückgesandt werden.

Eine Beschwerde sollte enthalten:

- Gründe für Ihre Beschwerde

- ein kurzes Resümee des Sachverhaltes, dessentwegen sie Beschwerde einlegen

- Informationen über die bisher verwendeten Rechtsmittel

- Fotokopien von allen Ihres Falls betreffenden Entscheidungen der zuständigen Behörden (wichtig: diese Dokumente werden nicht zurückgeschickt, deswegen ist es ratsam, Kopien zu schicken)

- Ihre Unterschrift als Führer/in der Beschwerde beziehungsweise die Unterschrift des Bevollmächtigten

Normalerweise ist es üblich, das Verfahren öffentlich zu führen. Wünschen Sie jedoch eine Abweichung dieser Praxis, müssen Sie dies umgehend mitteilen und Gründe für diesen Wunsch angeben. Sind diese ausreichend, wird der Gerichtshof eine anonyme Beschwerde annehmen, allerdings nur in besonderen Fällen. An diesem Punkt des Prozesses ist es nicht notwendig, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Wollen Sie dagegen, dass ein(e) Verfahrensbevollmächtigte(r) Ihre Beschwerde einbringt, ist zu beachten, dem Formular noch eine Vollmacht hinzuzufügen.

 

Grundzüge des Verfahrens

Der Prozess ist ausnahmslos schriftlich. Daher wird Ihnen jede Entscheidung des Gerichtshofes schriftlich mitgeteilt. Die Ausnahme stellen öffentliche, mündliche Verhandlungen dar. Es kostet nichts, eine Beschwerde einzureichen beziehungsweise vom Gericht prüfen zu lassen. Zwar ist es in diesem Stadium des Prozesses nicht vonnöten, einen Anwalt zu nehmen, doch sobald die Regierung die Beschwerde erhält, brauchen sie einen Rechtsanwalt. Meistens werden die Beschwerden jedoch für nicht zulässig befunden, ohne dass die Regierung diese erhalten hat. Dabei müssen Sie nur für Ihre eigenen Ausgaben aufkommen, zum Beispiel Kosten, die durch den Anwalt, durch Recherchen oder Schriftverkehr entstanden sind. Prozesskostenhilfe kann beantragt werden, sobald die Beschwerde eingegangen ist. Die Hilfe wird jedoch nicht automatisch zugestattet; ihre Bewilligung folgt meist erst später.

 

Wie sehen die entscheidendsten Phasen des Verfahrens aus?

Zuerst entscheidet der Gerichtshof über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde. Es gibt in der Konvention festgelegte Bedingungen für eine Beschwerde, die erfüllt sein müssen (siehe: Gibt es Bedingungen, die bei der Einreichung einer Beschwerde beachtet werden müssen?). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt es zu einer Abweisung. Bei der Einreichung mehrerer Beschwerden können möglicherweise einige Beschwerden angenommen, andere abgelehnt werden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde ist unantastbar und irreversibel. Bei der Annahme der Beschwerde beziehungsweise eines Beschwerdepunktes rät der Gerichtshof den beteiligten Parteien (also Ihnen und den angeklagten Staaten) zunächst zu einer gütlichen Einigung. Kommt es dazu nicht, prüft der Gerichtshof, ob die Konvention wirklich verletzt wurde.

 

Wann kann mit einer Antwort gerechnet werden?

Im Hinblick auf die momentan sehr hohe Anzahl an Fällen, kann es unter Umständen bis zu einem Jahr dauern, bis der Gerichtshof eine erste Überprüfung der Beschwerde vornimmt. Es gibt Beschwerden, die als „dringend“ bezeichnet werden und dementsprechend Vorrang geniessen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn unmittelbare körperliche Gefahr für den Beschwerdeführer besteht.


Was kann mit der Beschwerde erreicht werden?

Stellt der Gerichtshof eine Rechtsverletzung der Konvention fest, so kann er Ihnen eine „gerechte Entschädigung“ zusprechen. Diese ist – je nach Schadensart – finanziell festgelegt. Der Gerichtshof kann den angeklagten Staat dazu auffordern, die Ihnen entstandenen Kosten zu übernehmen. Bei einer negativen Entscheidung, das heißt wenn keine Verletzung der Konvention festgestellt wird, müssen Sie nicht mit zusätzlichen Kosten (wie etwa die Kosten, die dem angeklagten Staat entstanden sind) rechnen.

Zu beachten:

- Es ist dem Gerichtshof nicht gestattet, Entscheidungen, die national gefällt wurden, aufzuheben beziehungsweise nationales Recht

- Ist das Urteil verkündet, übernimmt das Ministerkomitee des Europarates die Zuständigkeit und hat die Aufgabe, die Einhaltung bzw. Umsetzung des Urteils zu überprüfen und zu garantieren, dass die Entschädigung erfolgt

- Der Gerichtshof ist nicht dafür verantwortlich, dass das Urteil umgesetzt wird

 

Womit darf / kann sich der Gerichtshof nicht beschäftigen?

Beim Gerichtshof handelt es sich nicht um ein Berufungsgericht gegenüber nationalen Gerichten. Somit gibt es keine erneute Verhandlung von Fällen, Urteile werden nicht aufgehoben, abgeändert oder revidiert. Die Behörde, die Sie anklagen, kann nicht vom Gerichtshof unmittelbar angesprochen werden. Nur bei besonderen Umständen ist es ihm möglich, temporäre Maßnahmen zu verhängen. Das ist normalerweise jedoch nur dann der Fall, wenn große körperliche Gefahr für den Beschwerdeführer droht. Die Suche und Bezahlung des Rechtsanwaltes ist Sache des Beschwerdeführers; der Gerichtshof kann dabei nicht helfen. Auskunft über gesetzliche Bestimmungen des angeklagten Staates werden vom Gerichtshof nicht erteilt.