Europarat und Ministerkomitee

Folgende Aufgaben sind vom Ministerkomitee zu erfüllen :

• Bildung eines Forums, in dem Antworten auf die sich stellenden Probleme in Europa erarbeitet werden

• Vortrag nationaler Lösungsvorschläge für die Probleme der europäischen Gesellschaften

• Wahrung der Werte, zu deren Schutz der Europarat ins Leben gerufen wurde


Nachstehende Tätigkeiten des Ministerkomitees in Strassburg:

• Politische Dialoge

• Wechselbeziehung mit der Parlamentarischen Versammlung


Ministerkomitee und Parlamentarischen Versammlung:


• Gemischte Ausschüsse

• Beantwortung schriftlicher und mündlicher Anfragen

• Weiterverfolgung der Empfehlungen der Versammlung

• Ersuchen um Stellungnahme an die Versammlung

• Bericht des Ministerkomitees gemäss Satzung


Wechselbeziehungen mit dem Kongress der Regionen und Gemeinden des Europarates

Aufnahme neuer Mitgliedsländer

Das Ministerkomitee ist berechtigt, europäische Staaten zum Beitritt zum Europarat einzuladen. Es ist zudem befugt, die Aussetzung oder Beendigung einer Mitgliedschaft zu auszuführen. Das Beitrittsverfahren fängt nach Einreichen des offiziellen Beitrittsantrages damit an, dass das Ministerkomitee gemäß Satzungsentschließung die Parlamentarische Versammlung konsultiert. Die Versammlung verfasst eine Stellungnahme, die in den Beschlusstexten publiziert wird. Falls das Ministerkomitee zu der Meinung gelangt, dass ein Staat Mitglied werden kann, wird der betr. Staat in einer Entschließung zum Beitritt eingeladen. Die Einladung beinhaltet Angaben über die Sitzanzahl, die das Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung erhält, sowie über die Beitragshöhe zum Etat des Europarates. Zusätzlich schreiben diese Einladungen zum Beitritt die Erfüllung diverser Bedingungen im Bereich demokratischer Reformen seitens der betrittswerbenden Länder vor. Nachdem einen Beitrittseinladung erfolgt ist, wird die Mitgliedschaft durch die Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär wirksam. Die Hinterlegung der Urkunde erfolgt gewöhnlich durch den Außenminister.


Überwachung der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen durch die Mitgliedsländer

Beschlüsse von Abkommen und Konventionen

Das Ministerkomitee hat den Auftrag, durch seine Tätigkeit das Erreichen der Ziele des Europarates in Strassburg zu unterstützen, unter anderem durch Beschlüsse von Abkommen und Konventionen. Bisher sind knapp 200 solcher Vertragstexte zur Zeichnung aufgelegt (Beispielsweise 'Beschluss zur Europäischen Menschenrechtskonvention').

Der endgültige Beschluss aller Vertragstexte wird durch das Ministerkomitee durchgeführt. Gemäss Artikel 20 des Statuts erfordert die Annahme eines Vertragstextes:

- eine Mehrheit der Stimmberechtigten

- die Zweidrittel-Mehrheit der abgeg. Stimmen

Diese Mehrheiten sind auch für die Publizierung von Vertragskommentaren notwendig.

Das Ministerkomitee bestimmt darüber hinaus auch den Termin für die Zeichnungseröffnung von Verträgen. Alle Konventionen sind für Staaten, die sie ratifizieren, bindend.


Empfehlungen an Mitgliedsstaaten

Das Ministerkomitee kann in Bereichen, in denen es eine gemeinsame Politik vertritt, Empfehlungen an die Regierungen verabschieden. Laut Artikel 20 des Statuts erfordert die Verabschiedung einer Empfehlung:

- die Einstimmigkeit der anwesenden Vertreter

- eine Mehrheit der Stimmberechtigten


1994 beschlossen die ständigen Vertreter, das Abstimmungsverfahren flexibler handzuhaben und vereinbarten,die Empfehlungen von der Erfordernis der Einstimmigkeit auszunehmen. Empfehlungen sind für Mitgliedsländer nicht bindend.


Europäische Sozialcharta

Seit 1993 beschließt das Ministerkomitee auch Empfehlungen in Erfüllung seiner Aufgabe bei der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta.


Beschluss des Haushalts

Es ist Aufgabe des Generalsekretärs, dem Ministerkomitee jährlich einen Budgetentwurf zur Genehmigung vorzustellen. Der Budgetentwurf wird im November jeweils vorgelegt.

Er wird dann gemeinsam mit dem Arbeitsprogramm in Form von Entschließungen angenommen. Laut Artikel 29 der Finanzverordnung werden die ständigen Vertreter durch einen Finanzausschuss unterstützt. Im Finanzausschuss befinden sich elf unabhängige Fachleute, die vom Ministerkomitee auf Vorschlag der Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt werden.


Beschluss des Arbeitsprogramms

Der Europarat von Strassburg organisiert, plant und budgetiert seine Aufgaben gemäß einem jährlichen Arbeitsprogramm, dem sog. Intergovernmental Programme of Activities.

Die ständigen Vertreter entscheiden über das Arbeitsprogramm immer am Ende des Jahres und sind anschliessend mit der Kontrolle seiner Durchführung betraut. Das Ministerkomitee ist auch berechtigt zur Einsetzung von sog. technischen oder beratenden Ausschüssen. Dies führte bereits zur Bildung von ca. 30 Lenkungsausschüssen sowie einer weiteren großen Anzahl von Expertenausschüssen, die das Ministerkomitee bei der Anwicklung des Arbeitsprogramms begleiten.


Durchführung von Hilfs- und Kooperationsprogrammen

Kontrolle der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Das Ministerkomitee kontrolliert den Vollzug der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die ständigen Vertreter treffen sich regelmässig zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministerkomitees nach Artikel 32 und 54 der Europäischen Menschenrechtskonvention und nach deren Zusatzprotokoll Nr. 11. Berichte werden nach den Treffen in den Erläuterungen zur Tagesordnung publiziert. Die primäre Aufgabe des Ministerkomitees liegt im Controlling der Erfüllung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch die Mitgliedsländer. Es wird zu jedem Fall eine Schlussresolution verabschiedet. Auch ist es möglich eine einstweilige Entschließung zu verabschieden. Beide Entschließungen sind öffentlich.


Das Ministerkommitee  - so funktionierts!

Die Treffen der ständigen Vertreter und der Minister sind in der Verfahrensordnung des Europarates geregelt.


Minister

Auf zwei jährlichen Sitzungen konsultieren die Minister über europäische Kooperationen und politische Fragen


Ständige Vertreter

Die ständigen Vertreter führen im Auftrag der Minister den Grossteil der laufenden Angelegenheiten des Ministerkomitees durch. Sie halten getrennte Treffen für Menschenrechte und zur Kontrolle der Einhaltung der von den Mitgliedsländern eingegangenen Verpflichtungen ab.


Vorsitz

Der Vorsitz im Ministerkomitee wechselt jedes halbe Jahr. Der Wechsel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Mitgliedsländer.


Präsidium der Ständigen Vertreter

Zur Unterstützung der Ständigen Vertreter wurde ein Präsidium eingeführt. Dieses besteht aus sechs Mitgliedern: aus dem amtierenden Vorsitzenden, den beiden bisherigen Vorsitzenden und den drei zukünftigen Vorsitzenden des Ministerkomitees. Das Präsidium tagt durchschnittlich zwei Mal im Monat. Zu dessen Aufgaben zählt auch die Organisation der Treffen des Ministerkomitees. Es dient zudem als Diskussionsplattform zur Abstimmung der aufeinander folgenden Vorsitze, insbesondere im Bereich der Erstellung und Abwicklung der jew. Arbeitsprogramme. Die Verantwortung für den Erhalt der Kontinuität innerhalb der wechselnden Vorsitze liegt bei den stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Vertreter in Kooperation mit dem Sekretariat des Ministerkomitees.


Arbeitsgruppen, Berichterstatter und Berichterstattergruppen

Im Jahr 1985 wurden erstmalig Berichterstattergruppen von den ständigen Vertretern eingeführt. Diese sind begleitend bei der Organisation der Treffen der ständigen Vertreter tätig. Die Gruppen bestehen aus ständigen Vertretern oder oftmals aus deren Stellvertretern und werden von Mitarbeitern des Sekretariats begleitet.