Europäisches Parlament - Organisation

Das Europäisches Parlament und seine Organisation

Im Europäischen Parlament sind 732 Abgeordneten tätig, die in den 25 Mitgliedsländern der erweiterten EU gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Parlamentarier für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt. Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich gemäss ihrer jeweiligen politischen Richtung und nicht etwa nach Staatsangehörigkeit. Zur Vorbereitung der Arbeit des Parlaments im Plenum nehmen die Parlamentarier in ständigen Ausschüsse teil, die jeweils für spezielle Themen zuständig sind. Zwanzig parlamentarische Ausschüssen gibt es. In diesen tummeln sich ca. 25 bis 78 Abgeordnete - ausserdem haben sie einen Vorsitzenden, einen Vorstand sowie ein Sekretariat.


Delegationen

Die Delegationen des Parlaments pflegen Kontakte und Beziehungen zu den Parlamenten der Staaten, die nicht EU-Mitglieder darstellen. Diese füllen eine relevante Rolle aus, um den europäischen Einfluss außerhalb Europas zu stärken. Insgesamt gibt es 35 Delegationen. Ungefähr 15 Europa-Abgeordnete bilden eine Delegation.


Arten von Delegationen sind die folgenden:

- Interparlamentarische Delegationen

Pflege der Beziehungen zu den Parlamenten der Staaten außerhalb der Europäischen Union, die keine Beitrittskandidaten darstellen.

- Gemischte parlamentarische Ausschüsse

Pflege der Beziehungen mit den Parlamenten der Bewerberstaaten, die der EU beitreten wollen, oder mit den Parlamenten der mit der Gemeinschaft assoziierten Länder.

- Delegation des Europäischen Parlaments in der Paritätischen AKP-Versammlung

Pflege der Beziehungen zwischen den Europa-Abgeordneten und den Abgeordneten aus den Staaten der Karibik, des Pazifiks und Afrikas.

- Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer


Politischen Gremien (1. bis 4.)

1. Präsidium

Das Präsidium umfasst den Präsidenten des Europäischen Parlaments, 14 Vize-Präsidenten und 5 Quästoren mit Beobachterstatus. Diese werden für die Dauer von 2,5 Jahren vom Plenum gewählt. Eine Wiederwahl ist erlaubt. Dem Präsidium obliegt die Leitung des internen Betriebes des Parlaments:


2. Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Vorsitzenden der Fraktionen. Diese hat Mitspracherecht bei der Arbeitsorganisation des Parlaments und bei der Legislativplanung:

Zeitplan und Tagesordnung von Plenartagungen, Gestaltung der Ausschüsse, der Delegationen und Aufteilung der entsprechenden Zuständigkeiten. Sie ist auch relevant, wenn es um die Beziehungen des Parlaments zu den Drittstaaten, den übrigen Gemeinschaftsorganen und den außergemeinschaftlichen Organisationen geht.


3. Finanzpolitische und verwaltungstechnische Organisation

Haushaltsvoranschlag des Europäischen Parlaments, Sekretariat, und den Dienststellen


4. Quästoren

Die Quästoren sind für finanzpolitische sowie verwaltungstechnische Aufgaben verantwortlich, welche die Parlamentarier unmittelbar betreffen. Die fünf Quästoren haben eine beratende Stimme im Präsidium. Diese tragen Sorge dafür, dass die Parlamentarier die Infrastrukturen erhalten, die Sie zur täglichen parlamentarischen Arbeit benötigen.


Der Beamtenapparat schlechthin: Das Generalsekretariat

Das Generalsekretariat unterstützt mit sage und schreibe 4.000 Beamten das Europäische Parlament und ist unter der Aufsicht des Generalsekretärs. Die Fraktionen verfügen über eigenes Personal und die Abgeordneten verfügen über parlamentarische Assistenten.


Das Europäische Parlament: einzige supranationale Institution

Das Europäische Parlament stellt die einzige supranationale Institution dar, deren Mitglieder demokratisch in allgemeiner Direktwahl gewählt werden. Das Parlament vertritt die Völker der Mitglieder. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt und verfasst viele Gesetze, die den Alltag eines jeden einzelnen Bürgers in Europa beeinflussen.