Europäisches Parlament - Befugnisse

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Verträge sind die Befugnisse des Parlaments innerhalb der europäischen Organe stetig erweitert worden. Mittlerweile ist das Parlament Mitgesetzgeber, hat Haushaltsbefugnis und nimmt gegenüber allen europäischen Organisationen die Aufgabe der demokratischen Kontrolle wahr.

Die wichtigsten Befugnisse sind:

Legislativbefugnis

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union teilen sich die Legislativbefugnis gemeinsam. Das Parlament hat die Befugnis, europäische Gesetze zu verfassen und hat die Möglichkeit den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften zu akzeptieren, zu verändern oder abzulehnen.


Mitentscheidung

Das Verfahren der Mitentscheidung wurde durch den Maastricht-Vertrag über die EU eingeführt und durch den Vertrag von Amsterdam ausgeweitet.

Die Mitentscheidung bei Legislativverfahren meint, dass dem Parlament und dem Rat der Union bei vielen Themen (z. B. Verbraucherschutz, Verkehr, Umwelt) gleiches Gewicht verliehen wird. Es werden zwei Drittel aller europäischen Gesetze vom Parlament und vom Rat gemeinsam erlassen.


Das Verfahren der Mitentscheidung

Erste Lesung

Die Kommission legt dem Parlament und dem Rat einen Gesetzestext gleichzeitig vor - das Parlament kann Änderungsanträge akzeptieren und diese dem Rat vorlegen - der Rat nimmt das Ergebnis der ersten Lesung des Parlaments an und das Gesetz wird verabschiedet.

Zweite Lesung

Der Rat akzeptiert die Abstimmung des Parlaments nicht und erstellt einen gemeinsamen Standpunkt - das Parlament ist mit dem gemeinsamen Standpunkt einverstanden oder äussert sich nicht: das Gesetz wird als gemeinsamer Standpunkt verabschiedet.

Oder:

Das Europäische Parlament bestätigt die in dem gemeinsamen Standpunkt nicht übernommenen Änderungen - entweder der Rat stimmt nun zu oder der Rat lehnt ab: somit muss der Vermittlungsausschuss einberufen werden, um eine Akzeptanz zu den verschiedenen Standpunkten zu erreichen. Falls das Parlament den gemeinsamen Standpunkt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder ablehnt, wird das Gesetz abgelehnt.

Dritte Lesung

Der Vermittlungsausschuss akzeptiert einen Gemeinsamen Entwurf auf Basis des gemeinsamen Standpunktes und der Änderungsanträge des Parlaments aus zweiter Lesung. Wenn der Rat und das Parlament den gemeinsamen Entwurf akzeptieren, so wird das Gesetz verabschiedet und wirksam.

Oder:

Der Vermittlungsausschuss kommt nicht zu einem gemeinsamen Entwurf: das Parlament hat die Möglichkeit den Vorschlag abzulehnen.


Kontrollbefugnis

Das Europäische Parlament verfügt über eine relevante Kontrollbefugnis in Bezug auf die Tätigkeiten der EU. Das Parlament kontrolliert die Kommission und es gibt zudem eine gewisse parlamentarische Kontrolle in Bezug auf die Arbeit und Tätigkeiten des Rates.


Haushaltsbefugnis

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament bilden den Haushaltsbehörde der EU, die Jahr für Jahr die Ausgaben und Einnahmen der Union bestimmen. Das Verfahren zur Prüfung und Annahme des Haushaltsplans wird von Juni bis Ende Dezember durchgeführt. Die EU kassiert selbst keine Steuergelder. Der EU-Haushalt speist sich aus vier sog. 'Eigenmitteln, die sich wie folgt gestalten:

· Bruttonationaleinkommen-Mittel - das sind Beiträge eines jeden Mitgliedslandes, wird nach seinem Anteil am gemeinschaftlichen Bruttonationaleinkommen bei einem Höchstsatz von 1,27% berechnet (ca. 60% aller Einnahmen).

· Mehrwertsteuer-Einnahme - das sind Beiträge der Mitgliedsländer, der dem Ertrag einer Mehrwertsteuer in Höhe von 1% auf einer angeglichenen Bemessungsgrundlage entspricht (ca. 14% aller Einnahmen)

· Zölle (ca. 10% der Gesamteinnahmen)

· Agrarabschöpfungen - das sind eine Art Zölle auf Agrarerzeugnissen aus Drittländern (nur ca. 1% aller Einnahmen)

Der Haushalt der Europäischen Union sollte nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.


Parlament und der Europäische Rat

Staats- und Regierungschefs bilden den den Europäische Rat und dieser tritt höchstens viermal pro Jahr zusammen. Der Vorsitz des Europäischen Rates wird abwechselnd von jedem Mitgliedstaat während sechs Monaten nach einem Rotationssystem wahrgenommen. Der Rat gibt den Anstoss für die ständige Fortentwicklung der EU und fixiert unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments die Richtlinien und die generellen politischen Prioritäten. Jedes Treffen fängt mit einer Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments an, der darin die wichtigsten Standpunkte seiner Organisation zu den einzelnen Beeichen dokumentiert, welche von den Staats- und Regierungschefs behandelt werden. Nach jedem Treffen unterbreitet der Präsident des Europäischen Rats dem Europäischen Parlament einen Report über die erreichten Ergebnisse und bespricht ihn mit den Parlamentariern.