Der Europarat

Der Europarat stellt die älteste zwischenstaatliche politische Organisation in Europa dar und findet seine Ursprünge in privaten Organisationen, die sich im Jahr 1948 erstmalig trafen.

Bereits im Jahr 1946 hatte sich der ehemalige britische Premier Winston Churchill für eine Art 'Vereinigte Staaten von Europa' stark gemacht. Neben einer militärischen Kooperation in der NATO und der Wirtschaftsorganisation OEEC wurde mit dem Europarat die politische Zusammenarbeit sowie Einigung in Europa begonnen. Gründungsdatum des Europarats ist der 03.08.1949, Sitz des Europarats ist Strassburg im Elsass, Grenzstadt zwischen Frankreich und Deutschland. Mitglieder des Europarats sind alle Staaten des geographischen Europas (außer Vatikanstadt und Weißrussland ), sowie die Länder

• Georgien

• Aserbaidschan

• Armenien

• Zypern

• Türkei

Den Europarat sollte man nicht verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) oder mit dem Europäischen Rat! Diese Organisationen umfassen lediglich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Satzung des Europarats sieht eine generelle Kooperation der Mitgliedsstaaten zur Förderung von sozialem und wirtschaftlichem Fortschritt vor. Obwohl Europarat und Europäische Union (EU) dieselbe Fahne und Hymne verwenden, sind die beiden Organisationen institutionell nicht miteinander verbunden. Der Sitz des Europarats ist wie ob. erw. Strassburg im Palais de l'Europe. Am 09.05 wird traditionell Jahr für Jahr der Europatag des Europarats gefeiert.

Die Gründungsmitglieder des Europarats stellen folgende Staaten dar:

• Dänemark

• Norwegen

• Schweden

• Belgien

• Frankreich

• Irland

• Niederlande

• Vereinigtes Königreich

• Luxemburg

• Italien


Weitere Mitgliedsstaaten sind:

• Polen

• Bulgarien

• Ukraine

• Türkei

• Ungarn

• Slowenien

• Griechenland

• Deutschland

• Aserbaidschan

• Albanien

• Island

• Georgien

• Serbien

• Armenien

• Estland

• Russland

• Österreich

• Litauen

• Mazedonien

• Zypern

• Rumänien

• Moldawien

• Schweiz

• Slowakei

• Kroatien

• Malta

• Spanien

• Monaco

• Bosnien / Herzegowina

• Portugal

• Tschechien

• Lettland

• San Marino

• Finnland

• Liechtenstein

• Andorra


Über Beobachterstatus in der parlamentarischen Versammlung verfügen nachstehende Länderparlamente:

• Mexiko

• Israel

• Kanada


Über Beobachterstatus im Ministerkomitee verfügen nachstehende Regierungen:

• Vatikanstadt

• Vereinigte Staaten

• Kanada

• Mexiko

• Japan


Der Europarat und seine Zielsetzungen

Der Europarat stellt ein wichtiges Forum für Debatten über generelle europäische Fragen dar. Es werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen (sog. Europarats-Konventionen) getroffen mit der Zielsetzung, die gemeinsame Tradition zu bewahren und den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt weiterzuentwickeln.

Seit Anfang der Neunziger Jahre hat sich der Europarat immer mehr der Bewahrung der demokratischen Sicherheit als eine seiner wichtigsten Aufgaben gewidmet. Hierbei stehen insbesondere im Fokus:

• der Einsatz für die Menschenrechte

• rechtsstaatliche Grundprinzipien

• die Sicherung demokratischer Grundsätze


Der Europarat und seine Organe

Die beiden massgeblichen Organe des Europarats stellen die parlamentarische Versammlung, in die die Parlamente der Mitgliedsländer Vertreter entsenden und das Ministerkomitee, in dem die Mitgliedsländer durch die jew. Außenministerien vertreten werden, dar. Für beide Organen ist ein Sekretariat zuständig, das unter der Leitung des Generalsekretärs des Europarates steht. Dieser wird von der parlamentarischen Versammlung demokratisch gewählt.